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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen (Stand 01.07.2018)

Die nachfolgenden Reisebedin­gungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.

1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich oder online erfolgen kann, bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag wird für die SeenLandAgentour GmbH – nachfolgend SLA– verbindlich, wenn SLA dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird SLA dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reise- oder Teilnahmebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zukommen lassen, sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden, der die Anmeldung unterschreibt, auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden, für deren Vertragsverpflichtung der anmeldende Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat, sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches SLA für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn SLA bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt oder die Anzahlung erklärt.Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 und 6 möglich.

2. Zahlung

Bei eintägigen Veranstaltungen ohne Übernachtung, der Anmeldung zu Segel-, Kanu- oder sonstigen –kursen, -touren oder -veranstaltungen ohne sonstige touristische Leistungen und bei der bloßen Anmietung von Booten ist mit Empfang der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Übergabe eines Sicherungsscheins ist hier nicht erforderlich. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 3 Wochen vor Beginn der Tour, des Kurses oder der Mietzeit zu zahlen.

In allen übrigen Fällen ist nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheinesim Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Teilnehmer zu leisten, die Restzahlung wird fällig, wie dies im Einzelfall mit SLA vereinbart ist und das Rücktrittsrecht aus dem in Punkt 6 b) genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie gegen Aushändigung der Reiseunterlagen 20 Tage vor Reisebeginn fällig. Der Sicherungsschein muss dem Kunden ausgehändigt sein.

Bei Buchungen, die eine Rechnungssumme bis 200 € ausweisen, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig einschließlich des Preises aller Zusatzleistungen ohne weitere Aufforderung nach Zugang der Buchungsbestätigung. Für Rechnungsbeträge über 200 € gelten obige Zahlungsbedingungen, soweit nicht anders vereinbart.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Prospektbeschreibungen und der Beschreibung von Leistungen auf unserer Homepage www.seenlandagentour.de unter Beachtung des Inhaltes der Bestätigung. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von SLA auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt wurden.

4. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen oder Kursleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von SLA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben evtl. Gewährleistungsansprüche unberührt. SLA ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen/Abweichungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages ist der Kunde berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn SLA eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber SLA nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Kunde in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren.

5. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei SLA. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, steht SLA eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von SLA zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Kosten von SLA sowie abzüglich dessen, was SLA durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis berechnet. SLA kann Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen:

-   bis 90 Tage vor Vertragsbeginn 10 % des Vertragspreises;

-   89. - 60. Tag vor Vertragsbeginn 20 % des Vertragspreises;

-   59. - 30. Tag vor Vertragsbeginn 30 % des Vertragspreises;

-   29. - 15. Tag vor Vertragsbeginn 50 % des Vertragspreises;

-   14. - 04. Tag vor Vertragsbeginn 70 % des Vertragspreises;

-   03. - 01. Tag vor Vertragsbeginn 90 % des Vertragspreises und

-   ab Vertragsbeginn bzw. bei Nichterscheinen zum Antritt der gebuchten Maßnahme 95 % des Vertragspreises.

b) Macht SLA eine pauschalierte Entschädigung gem. 5. a) geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, SLA die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. SLA behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit SLA nachweist, dass SLA wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist SLA verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Infolge eines Rücktritts ist SLA verpflichtet, den Reisepreis unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. § 651 e BGB bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. SLA empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reiserückstritts-, Reiseabbruchs-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung.

c)Für Verträge, die nur die Bootsvermietung umfassen, gelten folgende Stornosätze als vereinbart:

bei Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn Pauschalbetrag in Höhe von 50 €;

bei Rücktritt bis 15 Tage vor dem Tag des Vertragsbeginns 50 % des vereinbarten Gesamtpreises, mindestens jedoch 50 €;

bei Rücktritt bis 1 Tag vor Vertragbeginn 80 %, mindestens jedoch 50 €,

bei Rücktritt am Tag des Vertragsbeginns oder bei Nichterscheien 100 % des vereinbarten Gesamtpreises. Ist eine (teilweise) anderweitige Vermietung möglich, errechnet sich das Rücktrittsentgelt nur aus dem Betrag, der sich nach Abzug der anderweitigen Mieteinnahmen ergibt. Den Kunden ist es im Falle der Geltendmachung pauschaler Rücktrittskosten oder Bearbeitungsentgelte gestattet, SLA nachzuweisen, dass dieser keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle sind die Mieter nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

d) Wasserstände und Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt des Kunden, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für den Mieter oder Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würden. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten begründen eine solche Gefährdungslage nicht.

6. Rücktritt und Kündigung durch SLA

a) Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, obwohl SLA zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, kann SLA nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.

b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann SLA bis 3 Wochen vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn SLA in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätitung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat SLA unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. In diesem Fall wird der gezahlte Vertragspreis in voller Höhe unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, zurückerstattet.

7. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen

a) SLA steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein u.a. für die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen/Prospekten sowie unter der Adresse www.seenlandagentour.de angegebenen Reisedienstleistungen, sofern nicht SLA vor Vertragsabschluss eine Änderung von Katalog-/Prospektangaben erklärt hat. SLA haftet nicht für Angaben in Orts- und Hotelprospekten.

b) Sind die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in einer Beseitigung des Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

c) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber SLA oder dem eingesetzten Betreuer anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später in der Regel keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige darf nur gegenüber dem eingesetzten Betreuer und – sofern dieser nicht erreichbar sein sollte – gegenüber SLA direkt erfolgen, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber SLA unzumutbar machen.

d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gem. § 651 l BGB nur dann zu, wenn SLA (bzw. dem eingesetzten Betreuer) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt worden ist, wenn Abhilfe unmöglich oder von SLA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Dies gilt entsprechend, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels nur aus wichtigem, SLA erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

e) SLA verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem Kunden im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung, die Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und die Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.

8. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche Haftung von SLA für Schäden, die nicht Körperschäden sind und, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

b) SLA haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelnten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von SLA sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.

c) SLA haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von SLA ursächlich war.

d) Kommt SLA bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des HGB und des BinSchG.

9. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährungen und Verbraucherstreitbeilegung

a) Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Kunde gegenüber

 SeenLandAgentour GmbH, Dorfstraße 1, 17209 Vipperow

geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber dem vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.

b) Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

c) SLA weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass SLA nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert SLA den Kunden hierüber in geeigneter Form. SLA weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

10. Besondere Bedingungen für die Bootsvermietung

Im Falle einer Verspätung bezüglich der Anreise/Übernahme ist der Kunde verpflichtet, SLA unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen. SLA ist bei einer nicht mitgeteilten Verspätung von mehr als 2 Stunden berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Mietgegenstände anderweitig zu vergeben. Ab dem Zeitpunkt einer solchen anderweitigen Vergabe entfällt die Vergütungspflicht des Kunden. Verspätungen bezüglich der Rückgabe hat der Kunde SLA unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat SLA den Ausfall bei verspäteter Rückgabe zu erstatten.

Allgemeines/Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Bedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des aller Datenschutzregelungen, insbesondere der DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Gerichtsstand für Klagen gegen SLAist Neustrelitz/Mecklenburg-Vorpommern. Auf dieser Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung mit der Maßgabe, dass falls der Kunde seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.

 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach Anlage 11

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach § 651a BGB

Bei einer angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 behandelt wird.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die SeenLandAgentour trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die SeenLandAgentour über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die SeenLandAgentour hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Verischerung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611 533-5859 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der SeenLandAgentour verweigert werden.

Webseite auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

 

Reiserücktrittversicherung

Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. (Schlichtungsstelle) wenden: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632, 10006 Berlin Telefon: 0800 3696000 Fax: 0800 3699000 E-Mail:  beschwerde@versicherungsombudsmann.de oder Versicherungsombusdsmann .

Angaben gemäß § 5 TMG:

SeenLandAgentour GmbH
Dorfstraße 1
17207 Südmüritz

Vertreten durch:

Anne Wedler

Kontakt:

Telefon: 039923 - 716-0
Telefax: 039923 - 716-16
E-Mail: erlebnis@seenlandagentour.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg
Registernummer: HRB 5248

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE206813807

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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